Kostenübernahme
- Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Sie werden nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Die sogenannten Sprechstunden dienen der Abklärung des weiteren Vorgehens.
- Die probatorischen Sitzungen (maximal sechs) dienen neben der psychodiagnostischen Untersuchung auch dem gegenseitigen "Kennenlernen".
- Sprechstunden und probatorische Sitzungen werden direkt über die Chipkarte der Krankenkasse abgerechnet.
- Für die weitere Behandlung stellen die Eltern oder die Jugendlichen selbst einen gesonderten Antrag an die jeweilige Krankenkasse, damit die Kosten der Behandlung übernommen werden.
- Bei den privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Vertragsbedingungen.
- Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Kasse vorab, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in den Leistungen enthalten ist.