Behandlungsablauf
Vor Beginn der Psychotherapie findet in den Sprechstunden sowie in den maximal sechs probatorischen Sitzungen die psychodiagnostische Untersuchung statt. Bei diesen Terminen wird auch "überprüft", ob es zwischen allen Beteiligten eine vertrauensvolle und tragfähige Basis gibt. Darüber hinaus erhebe ich in dieser Zeit eine ausführliche Anamnese des Kindes/Jugendlichen sowie der Eltern/Bezugspersonen.
Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen stimmen wir uns ab, ob eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden soll.
Für eine Kurzzeittherapie mit Kindern und Jugendlichen können maximal 24 Sitzungen/Std. beantragt. werden. Für die gemeinsamen Gespräche mit den Eltern bzw. anderen Bezugspersonen stehen zusätzlich 6 Sitzungen/Std. zur Verfügung.
Für eine Langzeittherapie können 70 bzw. 90 Stunden beantragt werden. Häufig geht es hierbei darum, Belastungsfaktoren aus der frühen Kindheit zu bearbeiten und neue emotionale Erfahrungen in der therapeutischen Beziehung zu machen.
Für die begleitenden Gespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen können in diesen Fällen zusätzlich 17 bzw. 22 Sitzungen beantragt werden.
Bei Bedarf kann die jeweilige Therapie über das o. g. Kontingent hinaus verlängert werden.
Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 50 Minuten und selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht nach "draußen", aber auch der Schweigepflicht zwischen den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern/Bezugspersonen.